DER BETRIEB
Reichweite der Haftung

Reichweite der Haftung

Marko Wieczorek

Marko Wieczorek
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Haftungsfragen spielen in der Beratungs- und Unternehmenspraxis eine bedeutende Rolle. Je nach Blickwinkel ist die Möglichkeit eines Haftungsanspruchs Fluch oder Segen. Besonders heikel ist die Inanspruchnahme von Mitarbeitern durch den Arbeitgeber, zumal in diesen Fällen die Grundsätze der eingeschränkten Arbeitnehmerhaftung zu beachten sind. Ob diese Grundsätze auch bei Haftungsansprüchen gegenüber leitenden Angestellten gelten, untersuchen Beauregard und Baur in ihrem Beitrag. Darin werden die einzelnen Voraussetzungen der Haftung des leitenden Angestellten gegenüber dem Arbeitgeber, die Haftungsregeln und die Möglichkeiten des Versicherungsschutzes behandelt. Gerade aus den vielfältigen Aufgaben und Tätigkeiten der „mittleren Führungsebene“ können Schäden in großem Ausmaß entstehen und entsprechende Haftungsfragen resultieren.

Haftender und Schuldner ist der Arbeitgeber bei der Lohnsteuer – er stand damit beispielsweise im Jahr 2015 für ein Steueraufkommen von mehr als 178 Mrd. € ein. Aufgrund ihrer Bedeutung für den Staatshaushalt ist die Lohnsteuer im Fokus der Finanzverwaltung: Nach einem jüngst veröffentlichten Schreiben des BMF wurden 106.721 von den insgesamt 2.501.713 Arbeitgebern abschließend in 2015 geprüft. Dabei haben die Lohnsteuer-Außenprüfungen im Kalenderjahr 2015 zu einem Mehrergebnis von 890 Mio. € geführt. Die Folgen einer Lohnsteuer-Außenprüfung und die Besonderheiten bei Haftungsbescheiden behandelt Buse in seinem Beitrag zur Verjährung der Lohnsteuer.

Auch bei Unternehmenskäufen und -verkäufen ist es ratsam, etwaige Haftungsfragen vorab zu klären. Um sich als Käufer gegen Complianceverletzungen übernommener Unternehmen abzusichern, werden in Unternehmenskaufverträgen vermehrt Compliancegarantien aufgenommen. Wie solche Zusicherungen des Verkäufers, nach denen die Zielgesellschaft in Übereinstimmung mit den anwendbaren Gesetzen und Rechtsvorschriften geführt wurde, vertraglich ausgestaltet werden sollten zeigen Schniepp und Holfeld. Dabei werden die Besonderheiten auf Tatbestands- und Rechtsfolgenseite dargestellt.

Angesichts des Gesetzgebungsfiaskos bei der Erbschaftsteuer ist eine Nachfolgeberatung derzeit nur schwer möglich – insbesondere der rechtliche Schwebezustand seit dem 01.07.2016 bereitet rechlich Kopfzerbrechen. In seinem Gastkommentar kritisiert Hüttemann, dass auch das Bundesverfassungsgericht dazu beiträgt.

Mit diesen und den weiteren Themen wünsche ich Ihnen eine informative Lektüre dieser Ausgabe.

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