DER BETRIEB
Zur Berechtigung eines Gläubigers zur Beantragung der Insolvenzeröffnung bei Ableitung des Eröffnungsgrundes aus einer einzigen Forderung

Zur Berechtigung eines Gläubigers zur Beantragung der Insolvenzeröffnung bei Ableitung des Eröffnungsgrundes aus einer einzigen Forderung

BGH, Beschluss vom 23.06.2016 – IX ZB 18/15

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Stützt ein Gläubiger seinen Eröffnungsantrag auf die Übernahme der persönlichen Haftung des Schuldners für einen Grundschuldbetrag und bildet diese Forderung zugleich den Insolvenzgrund, wird die Forderung durch die Vorlage einer vollstreckbaren Urkunde bewiesen. Einwendungen des Schuldners gegen die Forderung oder gegen die Vollstreckbarkeit des Titels können regelmäßig nur in den für den jeweiligen Einwand vorgesehenen Verfahren geltend gemacht werden.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

InsO § 14 Abs. 1 Satz 1

Sachverhalt

Die Schuldnerin wendet sich gegen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen.

Die Schuldnerin war als Immobilienzweckgesellschaft Eigentümerin eines mit einem Hotel bebauten, verpachteten Grundstücks in Frankfurt/M. Mit Vertrag vom 11.07.2006 gewährte ihr die W. Bank N.A., Frankfurt Branch, ein Darlehen über 13 Mio. €, das u.a. durch die Eintragung einer Grundschuld i