DER BETRIEB
Ermittlung des Pro-rata-Satzes zur Vorsteueraufteilung

Ermittlung des Pro-rata-Satzes zur Vorsteueraufteilung

Kommentiert von RiFG Dr. Michael Hennigfeld

EuGH, Urteil vom 16.06.2016 – Rs. C-186/15, Kreissparkasse Wiedenbrück

Erfolgt die Aufteilung von Vorsteuern nicht nach dem globalen Umsatzschlüssel, sondern nach der Methode der wirtschaftlichen Zuordnung, ist der Pro-rata-Satz des Vorsteuerabzugs nicht auf einen vollen Prozentsatz aufzurunden.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Einordnung der Entscheidung

Streitjahre 2009, 2010

I. Sachverhalt

Das klagende Kreditinstitut führte in den Streitjahren umsatzsteuerpflichtige und -freie Umsätze aus. Die abzugsfähigen Vorsteuern für erworbene gemischt genutzte Gegenstände und Dienstleistungen ermittelte die Klägerin auf Basis eines Pro-rata-Satzes. Für das Jahr 2009 ergab sich ein abzugsfähiger Anteil i.H.v. 13,55% und für 2010 i.H.v. 13,18%. Die Klägerin rundete diese Sätze unter Berufung auf Art. 175  Abs. 1 MwStSystRL auf 14% auf, was die Finanzverwaltung nicht akzeptierte. Deutschland habe in § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG bestimmt, dass