DER BETRIEB
EU-Mobilitäts-Richtlinie: Leitlinien und Handlungsbedarf

EU-Mobilitäts-Richtlinie: Leitlinien und Handlungsbedarf

Mark Walddörfer / RA Bernd Wilhelm, LL.M.

Zum 01.01.2018 gelten aufgrund der Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie neue Regeln für die betriebliche Altersversorgung. Die Versorgungsanwartschaften werden schneller unverfallbar und müssen ggf. nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers dynamisiert werden. Dem Mitarbeiter stehen inhaltlich weitergehende Auskunftsansprüche zu. Die Abfindung von Kleinstanwartschaften bedarf der Zustimmung des Arbeitnehmers, wenn dieser ins EU-Ausland wechselt. Insb. die Frage der Dynamisierung von Anrechten hängt stark von der Ausgestaltung der Versorgung ab. Es ist daher jetzt an der Zeit, sich mit den kommenden Neuregelungen auseinanderzusetzen sowie Strukturen und Prozesse zu überdenken.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Zweck und Hintergrund der EU-Mobilitäts-Richtlinie
  • III. Anwendungsbereich und Regelungsinhalte der EU-Mobilitäts-Richtlinie
  • IV. Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie
    • 1. Überblick
    • 2. Herabsetzung der Unverfallbarkeitsvoraussetzungen
      • a)