DER BETRIEB
Die BEPS-Arbeiten der OECD/G20 und der EU: Ein Zwischenbericht

Die BEPS-Arbeiten der OECD/G20 und der EU: Ein Zwischenbericht

RA/FAStR Dr. Sebastian Benz / RA/StB Dr. Julian Böhmer

Der Bericht des OECD-Generalsekretärs an die Staats- und Regierungschefs der G20 zur Vorbereitung deren Gipfeltreffen am 04. und 05.09.2016 in Hangzhou sowie das Schlusskommuniqué selbst zeigen, dass sowohl die OECD-Staaten als auch die G20 die Harmonisierung des internationalen Steuerrechts weiter vorantreiben wollen. Die Anti-BEPS-Maßnahmen sind nur ein Baustein, die Verabschiedung der BEPS-Berichte im November 2015 war nur ein Zwischenschritt. Der Themenkatalog umfasst auch weiterhin die verstärkte grenzüberschreitende Transparenz und den Aufbau schlagkräftiger Steuerverwaltungen in Entwicklungsländern sowie – als neue vierte Säule – die internationale Koordination der nationalen Steuerpolitiken. Da den Anti-BEPS-Maßnahmen in der praktischen Befassung die größte Bedeutung zukommt, wird nachstehend nach einem allgemeinen Überblick der aktuelle Sachstand bezüglich dieser Maßnahmen dargestellt, und zwar sowohl auf OECD-/G20-Ebene