DER BETRIEB
EuGH-Vorlage zu den Anforderungen an eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung, insb. zum Inhalt des Merkmals des vollständigen Namens und der vollständigen Anschrift i.S.d. Art. 226 Nr. 5 MwStSystRL
Vorsteuerabzug – Feststzungsverfahren – Billigkeitsverfahren – Vertrauensschutz – Rechnungsanforderungen – Vollständige Anschrift

EuGH-Vorlage zu den Anforderungen an eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung, insb. zum Inhalt des Merkmals des vollständigen Namens und der vollständigen Anschrift i.S.d. Art. 226 Nr. 5 MwStSystRL

Vorsteuerabzug – Feststzungsverfahren – Billigkeitsverfahren – Vertrauensschutz – Rechnungsanforderungen – Vollständige Anschrift

BFH, Beschluss vom 06.04.2016 – V R 25/15

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Setzt Art. 226 Nr. 5 MwStSystRL die Angabe einer Anschrift des Stpfl. voraus, unter der er seine wirtschaftlichen Tätigkeiten entfaltet?

2. Für den Fall, dass Frage 1. zu verneinen ist:

a) Reicht für die Angabe der Anschrift nach Art. 226 Nr. 5 MwStSystRL eine Briefkastenadresse?

b) Welche Anschrift ist von einem Stpfl., der ein Unternehmen (z.B. des Internethandels) betreibt, das über kein Geschäftslokal verfügt, in der Rechnung anzugeben?

3. Ist für den Fall, dass die formellen Rechnungsanforderungen des Art. 226 MwStSystRL nicht erfüllt sind, der Vorsteuerabzug bereits immer dann zu gewähren, wenn keine Steuerhinterziehung vorliegt oder der Stpfl. die Einbeziehung in einen Betrug weder kannte noch kennen konnte oder setzt der Vertrauensschutzgrundsatz in diesem Fall voraus, dass der Stpfl. alles getan hat, was von ihm zumutbarer Weise