DER BETRIEB
Nachträgliche Anschaffung und Herstellung – Plädoyer für eine sachgerechte Unterscheidung im Handels- und Ertragsteuerrecht

Nachträgliche Anschaffung und Herstellung – Plädoyer für eine sachgerechte Unterscheidung im Handels- und Ertragsteuerrecht

WP/StB Dipl.-Kfm. Gerd Wichmann

Anschaffung und Herstellung sind die beiden einzigen Zugangsweisen von Vermögensgegenständen/Wirtschaftsgütern zum Vermögen eines Wirtschaftssubjekts. Die entsprechende zutreffende Zuordnung zu einem Erwerbsvorgang hat bei der Bewertung zwar nur geringfügige Auswirkungen, allerdings ist sie im Bereich der handelsrechtlichen Gewinnermittlung und der steuerlichen Einkünfteermittlung aus Gewinnermittlungsarten sowie aus Kapitalvermögen im Zusammenhang mit nachträglichen Aufwendungen nach dem Erwerb von entscheidender Bedeutung. Daraus ergeben sich Folgerungen, mit denen insb. die BFH-Rspr. nicht vereinbar ist.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Das System von Anschaffung und Herstellung
    • 1. Anschaffung und Herstellung
      • a) Vermögensgegenstand/Wirtschaftsgut als Objekt der Vorgänge
      • b) Kennzeichnung von Anschaffung und Herstellung und deren Abgrenzung zueinander
      • c) Nachträgliche Anschaffung und Herstellung?
        • aa) Kennzeichnung
        • bb) Folgen für die Bewertung
    • 2. Besondere