DER BETRIEB
Rechtskräftige Entscheidung im Beschlussverfahren im nachfolgenden Individualprozess zu berücksichtigen
Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf eine Zulage – Präjudizielle Bindungswirkung – Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung

Rechtskräftige Entscheidung im Beschlussverfahren im nachfolgenden Individualprozess zu berücksichtigen

Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf eine Zulage – Präjudizielle Bindungswirkung – Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung

BAG, Urteil vom 23.02.2016 – 1 AZR 73/14

1. Eine rechtskräftige Entscheidung im Beschlussverfahren über eine betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeit kann präjudizielle Bindungswirkung für Individualstreitigkeiten entfalten.

2. Von einer solchen Wirkung ist auszugehen, wenn in einem Beschlussverfahren rkr. entschieden ist, dass der Betriebsrat bei der Anrechnung von Tarifentgelterhöhungen auf eine freiwillige übertarifliche Zulage nicht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG mitzubestimmen hat. In solch einem Fall hat ein Arbeitnehmer keinen auf die Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung gestützten Anspruch auf ungekürzte Zahlung der freiwilligen übertariflichen Zulage.

(Orientierungssätze der Richterinnen und Richter des BAG)

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10

ZPO §§ 322, 325, 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2

Verhältnis zu bisheriger Rspr.:

  1. Zu OS 1.: Bestätigung und Fortführung von BAG vom 10.03.1998 – 1 AZR 658/97, DB 1999 S. 2651; vom 03.07.1996 – 2 AZR 813/95, DB 1996 S