DER BETRIEB
Die Haftung des leitenden Angestellten

Die Haftung des leitenden Angestellten

RA/FAArbR Dr. Paul Melot de Beauregard, LL.M. / RA Maximilian Baur

Leitende Angestellte sitzen häufig zwischen den Stühlen. Einerseits repräsentieren sie den Arbeitgeber, andererseits sind sie Arbeitnehmer. Ihre besondere Rolle führt auch zu besonderen Haftungsfragen. Die Haftung des leitenden Angestellten ist daher ein Thema, auf das sich der Blick sowohl aus Sicht eines Unternehmens als auch der eines Arbeitnehmers lohnt. Es werden die Grundlagen der privilegierten Arbeitnehmerhaftung aufgezeigt und auf leitende Angestellte angewandt. Daneben bilden die Darstellung der einschlägigen Rechtsprechung zum Thema und die Haftungsvoraussetzungen einen besonderen Schwerpunkt.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Der leitende Angestellte – ein Arbeitnehmer
  • III. Grundlagen der Arbeitnehmerhaftung
    • 1. Grundsätze der eingeschränkten Arbeitnehmerhaftung
      • a) Der innerbetriebliche Schadensausgleich
      • b) Merkmal „Verschulden“
      • c) Kritik
      • d) Schädigung Dritter
    • 2. Anwendbarkeit der beschränkten Arbeitnehmerhaftung bei