DER BETRIEB
Behandlung von Genussrechten

Behandlung von Genussrechten

OFD NRW, Verfügung vom 12.05.2016 – S 2742-2016/0009-St 131

Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben zur steuerlichen Behandlung von Genussrechten Beschlüsse gefasst. Danach gelten folgende Grundsätze:

  1. Ein Genussrecht, das unter Beachtung des Vorsichtsprinzips einschließlich der durch den IDW/HFA 1/1994 (WPg 1994 S. 419) aufgestellten Kriterien (Nachrangigkeit, Erfolgsabhängigkeit der Vergütung und Teilnahme am Verlust bis zur vollen Höhe sowie Längerfristigkeit der Kapitalüberlassung) schon in der Handelsbilanz nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung keine Verbindlichkeit darstellt, darf auch in der