DER BETRIEB
Betriebsübergang: Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung nach Widerspruch des sonderkündigungsgeschützten Arbeitnehmers

Betriebsübergang: Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung nach Widerspruch des sonderkündigungsgeschützten Arbeitnehmers

Kommentiert von RA Dr. Gilbert Wurth

BAG, Urteil vom 24.09.2015 – 2 AZR 562/14

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Auswirkungen für die Praxis

Der 2. Senat des BAG hat neben zivilprozessualen und betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen in einem kündigungsschutzrechtlichen Fall entschieden, dass der Arbeitgeber zur Vermeidung einer außerordentlichen betriebsbedingten Kündigung weder auf eine beschlossene Organisationsmaßnahme verzichten noch diese mit dem Ziel modifizieren muss, dass der tariflich sonderkündigungsgeschützte Arbeitnehmer weiterbeschäftigt werden könnte. Insb. ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, eine Personalgestellung bei einem Drittunternehmen in seine unternehmerischen Überlegungen einzubeziehen. Es ist auch nicht rechtsmissbräuchlich und führt nicht zur Unwirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung nach Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den Betriebsübergang, wenn der Arbeitgeber zuvor eine Gruppenbildung der Arbeitnehmer, welche die