DER BETRIEB
Zinssatz-Swap-Verträge: Zur Aufklärungspflicht einer Bank gegenüber einer Gemeinde über das Einpreisen eines anfänglichen negativen Marktwerts

Zinssatz-Swap-Verträge: Zur Aufklärungspflicht einer Bank gegenüber einer Gemeinde über das Einpreisen eines anfänglichen negativen Marktwerts

BGH, Urteil vom 22.03.2016 – XI ZR 425/14

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Zu den Voraussetzungen der Konnexität von Grundgeschäft und Gegengeschäft bei Abschluss von Zinssatz-Swap-Verträgen (Fortführung von Senatsurteilen vom 22.03.2011 – XI ZR 33/10, BGHZ 189 S. 13 = DB 2011 S. 988, Rn. 26 und vom 28.04.2015 – XI ZR 378/13, BGHZ 205 S. 117 = DB 2015 S. 1714, Rn. 42).

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

BGB §§ 311, 320 ff., 280 Abs. 1

Sachverhalt

Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Zahlung und Feststellung nach Abschluss von Swap-Verträgen in Anspruch.

Die Klägerin, eine Gemeinde in Nordrhein-Westfalen mit rund 16.000 Einwohnern, stand mit der Rechtsvorgängerin der Beklagten (künftig einheitlich: Beklagte), einer Landesbank, in ständiger Geschäftsbeziehung. Am 05.09.2005 schlossen die Parteien einen „Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte“ (künftig: Rahmenvertrag). Auf der Grundlage dieses Rahmenvertrags einigten sich die Parteien auf verschiedene Zinssatz-Swap-Verträge, von