DER BETRIEB
Entfernungspauschale bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Fahrtkosten bei Vermietung und Verpachtung regelmäßig in voller Höhe abziehbar – Ansatz der Entfernungspauschale bei Annahme einer regelmäßigen Tätigkeitsstätte des Vermieters

Entfernungspauschale bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Fahrtkosten bei Vermietung und Verpachtung regelmäßig in voller Höhe abziehbar – Ansatz der Entfernungspauschale bei Annahme einer regelmäßigen Tätigkeitsstätte des Vermieters

Kommentiert von StB Dennis Janz, LL.M.

BFH, Urteil vom 01.12.2015 – IX R 18/15

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Verkürzter Sachverhalt
  • III. Entscheidung des BFH
  • IV. Begründung des BFH
  • V. Auswirkungen auf die Praxis

Der BFH hatte entschieden, dass Vermieter die Fahrtkosten zu ihren Vermietungsobjekten im Regelfall mit einer Pauschale von 0,30 € für jeden gefahrenen Kilometer als Werbungskosten geltend machen können. Die ungünstigere Entfernungspauschale – 0,30 € nur für jeden Entfernungskilometer – ist aber dann zugrunde zu legen, wenn das Vermietungsobjekt ausnahmsweise die regelmäßige Tätigkeitsstätte des Vermieters darstellt.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

EStG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, § 9 Abs. 3, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

I. Einleitung

Der BFH hatte mit Urteil vom 01.12.2015 verschiedene Rechtsfragen rund um das Thema Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung im Zusammenhang mit angefallenen Fahrtkosten zu klären.

II. Verkürzter