DER BETRIEB
Vorsatzanfechtung: Beweislast des Anfechtungsgegners für Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit des Schuldners im Kontext einer Ratenzahlungsvereinbarung

Vorsatzanfechtung: Beweislast des Anfechtungsgegners für Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit des Schuldners im Kontext einer Ratenzahlungsvereinbarung

BGH, Urteil vom 24.03.2016 – IX ZR 242/13

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Hatte der Schuldner seine Zahlungen eingestellt, muss der Anfechtungsgegner darlegen und beweisen, dass der Schuldner die Zahlungen im Zeitpunkt der angefochtenen Rechtshandlung allgemein wieder aufgenommen hatte. Allein die Tatsache, dass über die Verbindlichkeit des Schuldners gegenüber dem Anfechtungsgegner eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen wurde und der Schuldner die vereinbarten Raten zahlte, genügt hierfür i.d.R. selbst dann nicht, wenn die Zahlungseinstellung maßgeblich aus der Nichtbedienung dieser Verbindlichkeit abgeleitet worden ist.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

InsO § 133 Abs. 1

Sachverhalt

Der Kläger ist Verwalter in dem auf einen Antrag vom 08.02.2008 am 02.07.2008 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der H. M. Z. (fortan: Schuldnerin). Die Schuldnerin betrieb ein Reisebüro und schuldete aus dem Erwerb eines Reisebusses im Jahr 2003 dem Verkäufer rund 60.000 €. Im