DER BETRIEB
Persönliche prozessuale Haftungsverschärfung bei „Corporate Misconduct“ (U.S. Yates Memorandum): Regulierungsmaß und Schutzstrategie

Persönliche prozessuale Haftungsverschärfung bei „Corporate Misconduct“ (U.S. Yates Memorandum): Regulierungsmaß und Schutzstrategie

Prof. Dr. Claus Luttermann

Daimler, Deutsche Bank, Siemens, Volkswagen – die Fallliste langer, teurer Zivil- und Strafverfahren um Fehlverhalten in den USA ist beeindruckend. Eine interne Leitlinie des Justizministeriums der Vereinigten Staaten von Amerika (sog. Yates Memorandum) schärft die Lage für Unternehmensführer. Die U.S. Attorneys müssen die Personen, die die Gesetzesverstöße begangen haben, persönlich zur Verantwortung ziehen. Sanktionserleichterungen für die – weiterhin zu belangenden – Unternehmen werden an die Bedingung geknüpft, bei der Aufklärung von individuellem Fehlverhalten vollständig zu kooperieren, d.h. sämtliche Informationen – auch über Führungskräfte und Mitarbeiter – zu offenbaren. Damit steigt das Risiko der persönlichen Inanspruchnahme für die Verantwortlichen in Unternehmen jeder Größenklasse, d.h. auch für Mittelständler, erheblich. Im Folgenden werden die neuen Leitlinien erörtert, die international beachtlich sind und weltweit Standards prägen mögen. Im