DER BETRIEB
BFH richtet Institut der Realteilung neu aus
– Die geänderten Voraussetzungen einer erfolgsneutralen Realteilung –

BFH richtet Institut der Realteilung neu aus

– Die geänderten Voraussetzungen einer erfolgsneutralen Realteilung –

RA/StB Dipl.-Kfm. Dr. Marc Schacht

Mit Urteil vom 17.09.2015 hat der BFH seine Auffassung zu den Voraussetzungen einer erfolgsneutralen Realteilung geändert. Deren Rechtsfolgen sind künftig nicht mehr von der Auflösung der Mitunternehmerschaft abhängig. Der Beitrag verdeutlicht die Grenzlinie zwischen Veräußerung und Realteilung und zeigt neue Aspekte zum Vorliegen eines Spitzenausgleichs auf: Eine Frage, die für freiberufliche und gewerbliche PersGes. von erheblicher Bedeutung ist, wenn es künftig um Änderungen im Gesellschafterkreis geht.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Sachverhalt und Verfahrensgang
  • III. Die Auffassung des BFH zu den strittigen Rechtsfragen
    • 1. Veräußerung trotz Realteilung?
    • 2. Realteilung trotz fortbestehender Mitunternehmerschaft
    • 3. Behandlung einer Veräußerungsrente im Zusammenhang mit dem Ausscheiden
    • 4. Spitzenausgleich
    • 5. Übergangsgewinn aufgrund Übergangs zum Betriebsvermögensvergleich
    • 6. Ermittlung des Veräußerungsgewinns
    • 7. Verbindliche Auskunft
    • 8. Zusammenfassung
  • IV.