DER BETRIEB
Betriebsrentenanpassung bei einer Bank nach der Finanzmarktkrise
Wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners – Verlustübernahmen gegenüber Tochtergesellschaften – Auslagerung der Pensionsverpflichtungen auf einen Pension-Trust

Betriebsrentenanpassung bei einer Bank nach der Finanzmarktkrise

Wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners – Verlustübernahmen gegenüber Tochtergesellschaften – Auslagerung der Pensionsverpflichtungen auf einen Pension-Trust

BAG, Urteil vom 08.12.2015 – 3 AZR 348/14

1. Da für die Anpassungsprüfung nach § 16 Abs. 1 BetrAVG die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers maßgeblich ist, kommt es auf die Verhältnisse im Unternehmen des versorgungspflichtigen Arbeitgebers an. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber in einen Konzern eingebunden ist. Die Konzernverbindung allein ändert weder etwas an der Selbstständigkeit der beteiligten juristischen Personen noch an der Trennung der jeweiligen Vermögensmassen.

2. Bei der Berechnung der Eigenkapitalverzinsung sind die erzielten Betriebsergebnisse und die Höhe des Eigenkapitals nicht ausgehend von den nach internationalen Rechnungslegungsregeln erstellten Abschlüssen, sondern auf der Grundlage der nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsregeln erstellten Jahresabschlüsse zu bestimmen.

3. Betriebsergebnisse müssen nur um solche Aufwendungen, die außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der KapGes. anfallen, berichtigt werden, nicht um Ergebnisse der