DER BETRIEB
EigZul: Subventionsbetrug – Festsetzungsfrist

EigZul: Subventionsbetrug – Festsetzungsfrist

BFH, Urteil vom 12.01.2016 – IX R 20/15

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Die Festsetzungsfrist für die EigZul verlängert sich nicht auf zehn Jahre, wenn die EigZul durch unrichtige Angaben erschlichen worden ist (Subventionsbetrug; Fortführung des BFH-Urteils vom 19.12.2013 – III R 25/10, BStBl. II 2015 S. 119 = RS0698962).

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

AO § 169 Abs. 2 Satz 2

EigZulG § 15 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2

Sachverhalt

Streitig ist, ob das FA die Bewilligung von EigZul aufheben durfte. Im Dezember 2002 kaufte die Klägerin gemeinsam mit

DB 09/2016 S. 513

ihrem Bruder, ihrer Mutter und deren Adoptivsohn zu je einem Viertel ein mit einem Einfamilienhaus bebautes Grundstück. Im Januar 2003 wurde zugunsten der Erwerber eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen. Drei Monate danach war der Kaufpreis fällig. Gefahr, Nutzen und Lasten sollten erst mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises auf die Erwerber übergehen. Die Erwerber zahlten den Kaufpreis jedoch nicht.