DER BETRIEB
Private Veräußerungsgeschäfte mit in- und ausländischen Investmentanteilen – Anwendbarkeit des EStG – Veräußerungsbegriff

Private Veräußerungsgeschäfte mit in- und ausländischen Investmentanteilen – Anwendbarkeit des EStG – Veräußerungsbegriff

BFH, Urteil vom 10.11.2015 – IX R 3/15

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. Private Veräußerungsgeschäfte mit Anteilen an in- und ausländischen Investmentanteilen unterliegen im Streitjahr 1999 der Besteuerung nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG.

2. Eine Veräußerung liegt nicht vor, wenn der Anleger den Anteilsschein gem. § 11 Abs. 2 KAGG an die Kapitalanlagegesellschaft zurückgibt.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

KAGG § 11 Abs. 2, § 18 Abs. 1 Satz 1, § 40a

AuslInvestmG § 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b, § 18 Abs. 4

Sachverhalt

Die Klägerin kaufte und verkaufte im Streitjahr u.a. zahlreiche Anteile an in- und ausländischen Investmentfonds. Die Haltedauer betrug jew. weniger als ein Jahr. Daraus erzielte sie Einnahmenüberschüsse, die sie in ihrer ESt-Erklärung als private Veräußerungsgeschäfte deklarierte. Die Steuererklärung enthält detaillierte Angaben zu jedem einzelnen Geschäft.

Das FA veranlagte die Klägerin erklärungsgemäß. Mit ihrem dagegen