DER BETRIEB
Reform eines Besteuerungsregimes im Schnelldurchlauf

Reform eines Besteuerungsregimes im Schnelldurchlauf

Marko Wieczorek

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Der am 24.02.2016 vom Kabinett gebilligte Gesetzentwurf zur Reform der Investmentbesteuerung ist der Startschuss zu einem Gesetzgebungsverfahren im Schnelldurchlauf: Bis zum Sommer dieses Jahres soll das Vorhaben abgeschlossen sein, mit dem erneut eine grundlegende Änderung im InvStG erfolgen würde. Für Publikumsfonds wird das sog. eingeschränkte Transparenzprinzip durch eine intransparente Besteuerung ersetzt – gelten soll das neue Besteuerungsregime ab 2018. Damit erhalten Fonds und Anteilseigner eine Vorlaufzeit, um sich auf die Änderungen einrichten zu können. Um bereits jetzt erste Umstellungsmaßnahmen zu initiieren, stellen Faller, Wolf und Brielmaier ab S. 488 die geplanten Änderungen vor und bewerten deren Folgen. Ob die Besteuerung von Investmentfonds und Anlegern zukünftig tatsächlich einfacher und leichter handhabbar gemacht wird – so die Meldung des BMF (vgl. DB1192912) –, kann angesichts des Dualismus der Besteuerungsregime in Zweifel gezogen werden. Die Autoren gehen zudem davon aus, dass es insbesondere für Kleinanleger in vielenFällen zu steuerlichen Mehrbelastungen kommen wird.

Von steuerlichen Mehrbelastungen geht die Bundesregierung im Fall einer Reform des Ehegattensplittings aus. Dies ergibt sich aus der Anfang dieses Jahres veröffentlichten Antwort auf eine Kleine Anfrage der GRÜNEN-Fraktion zu den finanziellen Auswirkungen von Vorschlägen zur Reform des Ehegattensplittings und des Familienlastenausgleichs (BT-Drucks. 18/7212). Danach würde z.B. der Übergang vom bestehenden Ehegattensplitting zu einem Realsplitting analog zur Realsplittingregelung für Geschiedene zu Steuermehreinnahmen von 3,54 Mrd. Euro führen. Die Antwort enthält noch weitere Angaben zu den Aufkommenswirkungen der verschiedenen Varianten zum Ersatz des Ehegattensplittings, mit Steuermehr- und -mindereinnahmen. Auch vor diesem Hintergrund ist die Diskussion zur Frage der steuerlichen Familienförderung richtig und wichtig. Zur Meinungsbildung tragen die DER BETRIEB Standpunkte zur Reform der Familienbesteuerung in dieser Ausgabe bei. Kirchhof fordert darin ein Familiensplitting, welches das Nettoprinzip folgerichtig verwirklicht und die Familie einer Familiengesellschaft gleichstellt. Einen Reformbedarf beim Ehegattensplitting sehen auch Becker und Englisch, sie geben vorab einen Einblick in die Ergebnisse einer Studie, die demnächst veröffentlicht wird.

Einen deutschen Exportschlager der besonderen Art behandelt der Beitrag ab S. 497 von München und Mückl: die Zinsschranke. In Deutschland eingeführt als Maßnahme zur Sicherung des deutschen Steuersubstrats, hat sie mittlerweile Einzug gehalten in die Initiativen von OECD und EU zur Bekämpfung von Steuergestaltungen. Doch was international anerkannt ist, muss national nicht zwangsläufig zulässig sein. Der BFH hält die Zinsschranke für verfassungswidrig und hat dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob § 4h EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 und § 8a KStG gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt. Die Autoren untersuchen den am 10.02.2016 veröffentlichten Beschluss.

Mit diesen und den weiteren Themen wünsche ich Ihnen eine informative Lektüre.

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