Arbeitnehmerentsendung ins Ausland: Ermittlung beruflich veranlasster Übernachtungskosten bei Mitnahme von Familienangehörigen
Kommentiert von RiFG Prof. Dr. Volker Kreft
FG Niedersachsen, Urteil vom 30.10.2015 – 9 K 105/12 (anhängig beim BFH: I R 10/16)
Inhaltsübersicht
- I. Sachverhalt
- II. Entschiedene Rechtsfragen
- III. Bedeutung für die Praxis
- IV. Weiterführende Hinweise
1. Der durch den Arbeitgeber in den Fällen einer Arbeitnehmerentsendung erstattete Mietaufwand ist gem. § 3 Nr. 16 EStG steuerfrei, soweit es sich um beruflich veranlassten Aufwand i.S.v. § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG handelt.
2. Der durch die Mitnahme der Familie privat veranlasste Mehraufwand ist im Wege einer modifizierten Aufteilung nach Köpfen zu ermitteln. Hierzu ist zunächst der Gesamtaufwand nach Köpfen zu verteilen. Im Anschluss ist eine Korrektur i.H.v. 20% des Gesamtaufwands zugunsten des Erwerbsaufwands vorzunehmen.
Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)
EStG §§ 3 Nr. 16, 9 Abs. 1 Satz 1, 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5a, 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3
I. Sachverhalt
Im Streitfall war der Kläger als Arbeitnehmer für einen großen Automobilkonzern tätig. Im