Reform der Familienbesteuerung
Reformbedarf und Reformoptionen beim Ehegattensplitting
Prof. Dr. Johannes Becker / Prof. Dr. Joachim Englisch
Immer häufiger kritisieren Wirtschaftswissenschaftler das Ehegattensplitting – mit guten Argumenten. Auch aus verfassungsrechtlicher Sicht ist diese zurzeit dominierende Form der Ehegattenbesteuerung keineswegs alternativlos.
Inhaltsübersicht
- I. Legitimation des Ehegattensplittings
- II. Ökonomische Kritik
- III. Verfassungsrechtliche Implikationen empirischer Evidenz
- IV. Reformbedarf und Reformoptionen
I. Legitimation des Ehegattensplittings
Die Zusammenveranlagung von Ehegatten unter Gewährung des Ehegattensplittings (§§ 26b, 32a Abs. 5 EStG) wurde 1958 auf Anregung des BVerfG eingeführt – als Alternative zur verfassungswidrigen Haushaltsbesteuerung. Es ist seitdem sowohl von Gesetzes wegen (vgl. § 26 Abs. 3 EStG) als auch in der sozialen Realität die übliche Form der Ehegattenbesteuerung in Deutschland. Das BVerfG hält das Splitting für mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip vereinbar und