Buchführungspflicht einer ausländischen Immobilienkapitalgesellschaft
– Anmerkung zu BFH vom 15.10.2015 – I B 93/15, DB 2015 S. 2847 –
StB/FBIStR Patrick Faller / RA Christian Mundel
Mit Beschluss vom 15.10.2015 äußert der BFH ernstliche Zweifel an der Einordnung einer ausländischen KapGes., die mit ihren inländischen Mieteinkünften der beschränkten Steuerpflicht gem. § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f Satz 2 EStG unterliegt, als gewerbliches Unternehmen i.S.v. § 141 AO. In der Folge hat der BFH dem Antrag einer liechtensteinischen KapGes. auf AdV einer Mitteilung gem. § 141 Abs. 2 AO, mit dem das FA die Gesellschaft auf die Verpflichtung einer inländischen Buchführungspflicht hingewiesen hat, stattgegeben.
Inhaltsübersicht
- I. Rechtlicher Rahmen und Meinungsstand
- II. Sachverhalt
- III. Entscheidung des BFH
- IV. Fazit
I. Rechtlicher Rahmen und Meinungsstand
Gem. § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f Satz 2 EStG unterliegen Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von inländischem Grundbesitz, die von einer lediglich vermögensverwaltend tätigen ausländischen KapGes. erzielt werden, als fiktive gewerbliche Einkünfte der