Bindung von Anleihegläubigern an Beschluss der Gläubigerversammlung nach Kündigung der Anleihe
Kommentiert von RA Dr. Oliver Wilken
BGH, Urteil vom 08.12.2015 – XI ZR 488/14
Inhaltsübersicht
- I. Sachverhalt
- II. Entscheidung
- III. Schlussfolgerung
In seiner Entscheidung vom 08.12.2015 (XI ZR 488/14, DB 2016 S. 408) hat sich der BGH mit der kollektiven Bindung von Anleihegläubigern bei Kündigung der Anleihe befasst. Der BGH macht in seiner Entscheidung deutlich, dass die Kündigung in der Rechtsfolge nur zur sofortigen Fälligkeit der verbrieften Forderung führt, die Anleihe hingegen nicht aus der Anleiheemission ausscheidet. Auch die gekündigte Anleihe bleibt somit von Mehrheitsbeschlüssen der Gläubiger nach § 5 SchVG erfasst.
I. Sachverhalt
Die Beklagte ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft. Sie emittierte im Jahr 2011 eine globalverbriefte Anleihe (Inhaberschuldverschreibung) im Gesamtnennwert von 150.000.000 €, eingeteilt in 150.000 Teilschuldverschreibungen im Nennwert von je 1.000 €.
Die Anleihebedingungen sehen u.a. diverse Kündigungsgründe zugunsten der Anleihegläubiger vor, die