DER BETRIEB
Verwertungsrecht des Insolvenzverwalters an verpfändeten Unternehmensanteilen bei Bestand einer doppelnützigen Treuhand
– Zugleich Besprechung des BGH-Urteils vom 24.09.2015 – IX ZR 272/13, DB 2015 S. 2866

Verwertungsrecht des Insolvenzverwalters an verpfändeten Unternehmensanteilen bei Bestand einer doppelnützigen Treuhand

– Zugleich Besprechung des BGH-Urteils vom 24.09.2015 – IX ZR 272/13, DB 2015 S. 2866

RA Dr. Matthias Tresselt

In einer finanziellen Krise des Unternehmens kann es im Interesse der Gläubiger sein, dass die bisherigen Gesellschafter keinen oder nur geringeren Einfluss auf das weitere Schicksal des zu sanierenden Unternehmens nehmen. In Betracht kommt dann die Vereinbarung einer sog. „doppelnützigen Treuhand“: die Anteilsinhaber übertragen ihre Gesellschaftsanteile auf einen Treuhänder, der Vollrechtsinhaber der Anteile wird und dessen Befugnisse durch eine Treuhandabrede geregelt werden. Der Treuhänder hat sowohl die Interessen der bisherigen Gesellschafter zu wahren als auch die Interessen der wirtschaftlich Begünstigten. Im Sicherungsfall ist der Treuhänder berechtigt, die Anteile zu verwerten. Mit Urteil vom 24.09.2015 hatte der BGH über einen Fall zu entscheiden, in dem die Sanierung der Gesellschaft nach erfolgreicher Implementierung einer Treuhandkonstruktion glückte, aber über das Vermögen des (Alt-)Gesellschafters ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Schon vor