Auslegungsfragen zu § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b Satz 4 EStG
Gewinne steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe der von der KSt befreiten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen
BMF, Schreiben vom 02.02.2016 – IV C 2 – S 2706-a/14/10001 [2016/0089621]
Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b Satz 4 EStG bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (wiGB) der von der KSt befreiten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen (nachfolgend Körperschaften) Folgendes:
Nach § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b Satz 4 und 5 EStG i.d.F. des StSenkG vom 23.10.2000 (BStBl. I 2000 S. 1428) und UntStFG vom 20.12.2001 (BStBl. I 2002 S. 35) gehören
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der nicht den Rücklagen zugeführte durch Betriebsvermögensvergleich ermittelte Gewinn eines von der Steuerbefreiung ausgeschlossenen wiGB ansonsten steuerbefreiter Körperschaften,
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der nicht den Rücklagen zugeführte Gewinn eines von der Steuerbefreiung ausgeschlossenen wiGB ansonsten steuerbefreiter Körperschaften, der die in § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b Satz 1 EStG genannte Umsatz- oder Gewinngrenze überschreitet,
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die