DER BETRIEB
Auslegungsfragen zu § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b Satz 4 EStG
Gewinne steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe der von der KSt befreiten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen

Auslegungsfragen zu § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b Satz 4 EStG

Gewinne steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe der von der KSt befreiten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen

BMF, Schreiben vom 02.02.2016 – IV C 2 – S 2706-a/14/10001 [2016/0089621]

Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b Satz 4 EStG bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (wiGB) der von der KSt befreiten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen (nachfolgend Körperschaften) Folgendes:

1. Allgemeines
1

Nach § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b Satz 4 und 5 EStG i.d.F. des StSenkG vom 23.10.2000 (BStBl. I 2000 S. 1428) und UntStFG vom 20.12.2001 (BStBl. I 2002 S. 35) gehören

  1. der nicht den Rücklagen zugeführte durch Betriebsvermögensvergleich ermittelte Gewinn eines von der Steuerbefreiung ausgeschlossenen wiGB ansonsten steuerbefreiter Körperschaften,

  2. der nicht den Rücklagen zugeführte Gewinn eines von der Steuerbefreiung ausgeschlossenen wiGB ansonsten steuerbefreiter Körperschaften, der die in § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b Satz 1 EStG genannte Umsatz- oder Gewinngrenze überschreitet,

  3. die