DER BETRIEB
Verrechenbare Verluste im Treuhandmodell als Gestaltungsinstrument

Verrechenbare Verluste im Treuhandmodell als Gestaltungsinstrument

StB Dieter Stegemann

Das Treuhandmodell kann nicht nur organschaftsähnliche Wirkungen entfalten, sondern bei entsprechender Ausgestaltung nach Auffassung des Autors auch die sog. Mindestbesteuerung (§ 10d Abs. 2 Satz 1 EStG, § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG, § 10a Satz 1 und 2 GewStG) vermeiden bzw. deutlich reduzieren. Der Beitrag zeigt anhand von zwei konkreten Beispielen auf, dass ein verrechenbarer Verlust aus der Treuhand-KG gem. § 15a EStG festzustellen sein kann, auch wenn keine Mitunternehmerschaft vorliegt. Für den Ein-Unternehmer kann somit ein verrechenbarer Verlust aus der Treuhand-KG entstehen, der in nachfolgenden Jahren mit Gewinnen aus der Treuhand-KG ohne Anwendung der Regelungen zur Mindestbesteuerung nutzbar ist.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Treuhandmodellstrukturen zur Vermeidung der Mindestbesteuerung
    • 1. Ausgangssituation
    • 2. Atypische Ausgestaltungsformen der Treuhand-KG
    • 3. Steuerliche Folgen der atypisch ausgestalteten Treuhand-KG
      • a) Organschaft zwischen Komplementär und