DER BETRIEB
Nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Zusammenhang mit einer Betriebsaufspaltung

Nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Zusammenhang mit einer Betriebsaufspaltung

Kommentiert von RiFG Dr. Michael Hennigfeld

BFH, Urteil vom 03.12.2015 – V R 36/13, RS1190437

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entschiedene Rechtsfragen
  • III. Bedeutung für die Praxis

Überträgt ein Einzelunternehmer das Unternehmensvermögen mit Ausnahme des Anlagevermögens auf eine KG, die das Unternehmen fortführt, stellt dies auch dann eine umsatzsteuerlich nicht steuerbare Geschäftsveräußerung dar, wenn er das Anlagevermögen auf eine GbR überträgt, die auf seine Veranlassung hin das Anlagevermögen an die KG überlässt. Die Übertragung des Anlagevermögens an die GbR ist jedoch keine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

UStG § 1 Abs. 1a, § 2 Abs. 2 Nr. 2

I. Sachverhalt

Der Kläger betrieb als Einzelunternehmer ein Bauunternehmen. Mit Ablauf des Jahres 2006 teilte er sein Einzelunternehmen in eine GmbH & Co. KG (KG) und eine GbR auf. Das Anlagevermögen übertrug er der GbR, die übrigen Wirtschaftsgüter übertrug er auf die KG. Die GbR überließ