DER BETRIEB
Nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung
Betriebsaufspaltung – Geschäftsveräußerung im Ganzen – Nutzungsüberlassung – Langfristigkeit – Organschaft – Finanzielle Eingliederung – Eingliederung einer PersGes.

Nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung

Betriebsaufspaltung – Geschäftsveräußerung im Ganzen – Nutzungsüberlassung – Langfristigkeit – Organschaft – Finanzielle Eingliederung – Eingliederung einer PersGes.

BFH, Urteil vom 03.12.2015 – V R 36/13

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Überträgt ein Einzelunternehmer sein Unternehmensvermögen mit Ausnahme des Anlagevermögens auf eine KG, die seine bisherige Unternehmenstätigkeit fortsetzt und das Anlagevermögen auf eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die das Anlagevermögen ihrem Gesellschaftszweck entsprechend der KG unentgeltlich zur Verfügung stellt, liegt nur im Verhältnis zur KG, nicht aber auch zur GbR eine nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung (§ 1 Abs. 1a UStG) vor.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

UStG 2005 § 1 Abs. 1a, § 2 Abs. 2 Nr. 2

RL 77/388/EWG Art. 4 Abs. 4 Unterabs. 2, Art. 5 Abs. 8

Sachverhalt

Der Kläger betrieb ein Bauunternehmen. Mit Wirkung zum 31.12.2006 teilte er sein Einzelunternehmen in eine GmbH & Co. KG (KG) und eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) auf. Grundlage hierfür war ein Vertrag vom 21.11.2006. Danach brachte der Kläger die Wirtschaftsgüter seines Einzelunternehmens mit Ausnahme des