DER BETRIEB
Schadensersatzansprüche von Betriebsrentnern wegen unzureichender Ausstattung einer Rentnergesellschaft
Betriebsrentenanpassung in einer konzernabhängigen Rentnergesellschaft – Wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers – Schadensersatz nach § 826 BGB

Schadensersatzansprüche von Betriebsrentnern wegen unzureichender Ausstattung einer Rentnergesellschaft

Betriebsrentenanpassung in einer konzernabhängigen Rentnergesellschaft – Wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers – Schadensersatz nach § 826 BGB

BAG, Urteil vom 15.09.2015 – 3 AZR 839/13

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. Die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage einer anderen Gesellschaft als der Versorgungsschuldnerin bei der Anpassungsprüfung nach § 16 Abs. 1 und 2 BetrAVG aus Rechtsscheinhaftung kommt nur dann in Betracht, wenn der erforderliche Rechtsschein durch dem Versorgungsschuldner zurechenbare Erklärungen oder Verhaltensweisen begründet wurde.

2. Ein Anspruch auf Anpassung der Betriebsrente kann sich, wenn die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers der Anpassung nach § 16 Abs. 1 und 2 BetrAVG entgegensteht, ausnahmsweise aus § 826 BGB ergeben. Denkbar ist ein solcher Schadensersatzanspruch, wenn der konzernangehörige Arbeitgeber sein operatives Geschäft innerhalb des Konzerns überträgt und dort die wirtschaftlichen Aktivitäten weitergeführt werden.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

BetrAVG § 16 Abs. 123 Nr. 2

BGB § 826

Sachverhalt

Die Parteien streiten über die Anpassung der Betriebsrente des