DER BETRIEB
Konzernweite Nutzung einer Gemeinschaftsmarke: Kein Erlöschen der Lizenz infolge der Insolvenz der Lizenzgeberin
Gemeinsamer Markenauftritt im Konzern aufgrund einer an alle Tochtergesellschaften erteilten Markenlizenz der Muttergesellschaft – Anforderungen an den Abschluss eines Lizenzvertrags – Kein Erlöschen der Lizenz infolge der Insolvenz der Lizenzgeberin – Zum Erlöschen der Lizenz infolge der von einem neuen Markeninhaber erklärten Kündigung des Lizenzvertrags

Konzernweite Nutzung einer Gemeinschaftsmarke: Kein Erlöschen der Lizenz infolge der Insolvenz der Lizenzgeberin

Gemeinsamer Markenauftritt im Konzern aufgrund einer an alle Tochtergesellschaften erteilten Markenlizenz der Muttergesellschaft – Anforderungen an den Abschluss eines Lizenzvertrags – Kein Erlöschen der Lizenz infolge der Insolvenz der Lizenzgeberin – Zum Erlöschen der Lizenz infolge der von einem neuen Markeninhaber erklärten Kündigung des Lizenzvertrags

BGH, Urteil vom 21.10.2015 – I ZR 173/14

a) Der Nachweis des Abschlusses eines Lizenzvertrags im kaufmännischen Geschäftsverkehr kann i.d.R. nur durch Vorlage einer schriftlichen Dokumentation des Vertragsschlusses erbracht werden (Fortführung von BGH, Urteil vom 27.03.2013 – I ZR 93/12, Baumann, RS0710207 = GRUR 2013 S. 1150, Rn. 51).

b) Ein Lizenzvertrag ist im Fall eines Lizenzkaufs regelmäßig beiderseits vollständig erfüllt (§ 103 Abs. 1 InsO), wenn die gegenseitigen Hauptleistungen erbracht sind, also der Lizenzgeber die Lizenz erteilt und der Lizenznehmer den Kaufpreis gezahlt hat.

c) Ein Lizenzvertrag, mit dem sich eine Konzerngesellschaft gegenüber den übrigen Konzerngesellschaften verpflichtet, ihnen zur Sicherung eines