DER BETRIEB
Beitragsfalle für Familiengesellschaften: Das Ende der „Schönwetter-Selbstständigkeit“

Beitragsfalle für Familiengesellschaften: Das Ende der „Schönwetter-Selbstständigkeit“

Kommentiert von RA/FAArbR Dr. Thomas Thees

Inhaltsübersicht

  • I. Hintergrund
  • II. Entscheidungen
    • 1. Entscheidung aus Juli 2015
    • 2. Entscheidungen aus November 2015
  • III. Praxishinweise

Oft wollen Familienunternehmen vermeiden, dass die Tätigkeit von Familienangehörigen – sei es als Geschäftsführer, als leitende Angestellte oder sonstige Führungskräfte – als sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis (§ 7 Abs. 1 SGB IV) einzustufen ist und damit insb. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abzuführen wären. Dabei gehören die Prüfung des Bestehens der Versicherungspflicht und die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge zu den Kernpflichten der Geschäftsführung, die jederzeit auf Basis der aktuellen Sach- und Rechtslage durchgeführt werden müssen und deren Verletzung erhebliche finanzielle (Beitragsnachzahlungen) und auch strafrechtliche (Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen, § 266a StGB) Konsequenzen nach sich ziehen kann.

I. Hintergrund

Der 12. Senat des BSG hat in