Behandlung von negativen Einlagezinsen nach § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG
Oberste Finanzbehörden der Länder, gleichlautende Erlasse vom 17.11.2015
Nach dem Ergebnis der Erörterung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder stellen die von einem Unternehmer entrichteten negativen Einlagezinsen Betriebsausgaben dar (vgl. BMF-Schreiben vom 27.05.2015, BStBl. I 2015 S. 473 = DB 2015 S. 1316). Zu der sich hieran anschließenden Frage einer möglichen gewerbesteuerlichen Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. a