Anforderungen an die Aufklärung über die Risiken der steuerlichen Anerkennungsfähigkeit des Anlagemodells im Prospekt eines Filmfonds
BGH, Urteil vom 22.10.2015 – III ZR 264/14
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Aus den Gründen
Zu den Anforderungen an die in einem Prospekt eines Filmfonds enthaltene Aufklärung über die Risiken der steuerlichen Anerkennungsfähigkeit des Anlagemodells und über die Erzielung von Lizenzgebühren.
Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)
BGB § 280 Abs. 1, § 311 Abs. 2
Sachverhalt
Der Kläger nimmt die Beklagten u.a. auf Schadensersatz wegen einer von ihm gezeichneten Beteiligung an der mit internationalen Filmproduktionen befassten M. GmbH & Co. KG (Fondsgesellschaft) in Anspruch. Die Beklagte zu 1 ist die Treuhandkommanditistin der Fondsgesellschaft. Die Beklagte zu 3 hält die Mehrheit der Anteile an der Beklagten zu 1 und der Komplementärin der Fondsgesellschaft sowie 100% der Anteile an der Beklagten zu 2. Diese ist die Initiatorin des Fonds. Die Beklagte zu 4 ist als Rechtsnachfolgerin der D. AG Gesellschafterin der Beklagten zu 3 gewesen.
Der Kläger zeichnete am 07.12.2000 eine