DER BETRIEB
Änderung des § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG durch Art. 4 AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz
USt-Befreiung für die Verwaltung von Investmentfonds

Änderung des § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG durch Art. 4 AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz

USt-Befreiung für die Verwaltung von Investmentfonds

BMF, Schreiben vom 12.11.2015 – III C 3 – S 7160-h/12/10001 [2015/1014392]

Die Aufhebung des Investmentgesetzes und die gleichzeitige Schaffung eines Kapitalanlagegesetzbuches durch das AIFM-Umsetzungsgesetz vom 04.07.2013 (BGBl. I 2013 S. 1981) erforderte eine Änderung der Gesetze, die bisher Bezug auf das Investmentgesetz nahmen. Daher wurde durch Art. 4 AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz vom 18.12.2013 (BGBl. I 2013 S. 4318) der Wortlaut der Steuerbefreiung für die „Verwaltung von Investmentvermögen nach dem Investmentgesetz“ nach § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG mit Wirkung vom 24.12.2013 neu gefasst. Danach erstreckt sich die Steuerbefreiung nunmehr auf die „Verwaltung von Investmentfonds i.S.d. InvStG“. Der Umfang der nach der Vorschrift umsatzsteuerfreien Verwaltungsleistungen wurde durch die Neuregelung weitgehend unverändert aufrechterhalten, aber an die geänderten Begrifflichkeiten angepasst.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird