DER BETRIEB
Fahrzeit vom Wohnort zum Kunden als Arbeitszeit bei Außendienstmitarbeitern

Fahrzeit vom Wohnort zum Kunden als Arbeitszeit bei Außendienstmitarbeitern

Kommentiert von RA/FAArbR Dr. Erik Schmid

EuGH, Urteil vom 10.09.2015 – Rs. C-266/14

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Konsequenzen für die Praxis

Das Thema Arbeitszeit ist ein Dauerbrenner im Arbeitsrecht. Es stellt sich insb. immer wieder die Frage, ob Fahrzeiten Arbeitszeit sind. Der Arbeitszeitbegriff wird nicht deckungsgleich verwendet. Es gibt eine Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG), eine vergütungspflichtige Arbeitszeit sowie eine mitbestimmungspflichtige Arbeitszeit i.S.v. § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG. Dass es beim Thema Arbeitszeit weiterhin Klärungsbedarf gibt, zeigt die Entscheidung des EuGH vom 10.09.2015. Der nationale Staatsgerichtshof in Spanien (Audiencia Nacional) setzte das Verfahren aus und legte dem EuGH die Frage, ob die Arbeitszeit-Richtlinie dahingehend auszulegen sei, dass bei Arbeitnehmern, die keinen festen oder gewöhnlichen Arbeitsort haben, die Fahrzeit Wohnort/Kunde „Arbeitszeit“ darstellt, zur Vorabentscheidung vor.

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