DER BETRIEB
Der Nachweis ernsthafter Sanierungsbemühungen – zur Bedeutung des IDW S6
– Besprechung des Urteils des OLG München vom 16.12.2014 – 5 U 1297/13

Der Nachweis ernsthafter Sanierungsbemühungen – zur Bedeutung des IDW S6

– Besprechung des Urteils des OLG München vom 16.12.2014 – 5 U 1297/13

Dr. Christoph von Wilcken

Die Vorsatzanfechtung gem. § 133 InsO ist in der Praxis von so erheblicher Bedeutung, dass seit geraumer Zeit eine Reihe von Industrieverbänden mahnt, die aktuelle Rspr. des BGH zu dieser Norm und deren Handhabung durch die Insolvenzverwalter führe zu existenzbedrohenden Inanspruchnahmen der Lieferanten von insolventen Unternehmen. Beklagt wird ein Maß an Rechtsunsicherheit, das die betroffenen Unternehmen zu ungerechtfertigten Vergleichen zwinge. Daraufhin hat die Bundesregierung nun einen Gesetzentwurf zur Reform des Anfechtungsrechts vorgelegt. Ein Element aus der umfangreichen Rspr. zur Vorsatzanfechtung ist die Frage, wann von ernsthaften Sanierungsbemühungen auszugehen ist, sodass diese den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners ausschließen. Das OLG München hat dazu in einem Urteil Stellung nehmen können. Im Folgenden werden die Urteilsgründe und deren Bedeutung für die Unternehmenspraxis dargestellt.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Hintergrund