DER BETRIEB
Aktuelle Entscheidungen zur Bußgeldherabsetzung im europäischen Kartellrecht

Aktuelle Entscheidungen zur Bußgeldherabsetzung im europäischen Kartellrecht

Kommentiert von RA Dr. Jens Steger

Der vorliegende Beitrag befasst sich in einem kurzen Überblick mit ausgewählten Entscheidungen europäischer Gerichte aus dem laufenden Jahr, in denen es um die Herabsetzung von Bußgeldern der EU-Kommission wegen Verstoßes gegen das Kartellverbot ging. Die Ausführungen beschränken sich dabei auf eine kursorische Darstellung der Gründe für eine Bußgeldherabsetzung. Die Bußgelder, die von der Kommission gegen Unternehmen verhängt werden, die gegen das in Art. 101 AEUV geregelte Kartellverbot verstoßen, erreichen seit Jahren immer höhere Summen. Im Jahr 2014 hat die Behörde Bußgelder von insgesamt 1,7 Mrd. € gegen 53 Unternehmen verhängt. Im Jahr 2015 (Stand: 21.10.2015) hat die Kommission dagegen Bußgelder von insgesamt knapp 365 Mio. € gegen 24 Unternehmen verhängt. Interessant ist dabei, dass die Bußgeldsumme von 1,7 Mrd. € im Jahr 2014 auf lediglich 10 Bußgeldentscheidungen und die bisherige Bußgeldsumme für das Jahr 2015 i.H.v. 365 Mio. € auf nur