DER BETRIEB
Kündigung im Kleinbetrieb wegen Altersdiskriminierung unwirksam
Diskriminierungsschutz – Erwähnung einer Pensionsberechtigung im Kündigungsschreiben begründet die Vermutung für eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters

Kündigung im Kleinbetrieb wegen Altersdiskriminierung unwirksam

Diskriminierungsschutz – Erwähnung einer Pensionsberechtigung im Kündigungsschreiben begründet die Vermutung für eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters

BAG, Urteil vom 23.07.2015 – 6 AZR 457/14

1. Die Erwähnung der „Pensionsberechtigung“ des betroffenen Arbeitnehmers in einer Kündigungserklärung des Arbeitgebers kann eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Lebensalters nach § 22 AGG vermuten lassen.

2. Zur Widerlegung der Vermutung ist die Darlegung und gegebenenfalls der Vollbeweis von Tatsachen erforderlich, aus denen sich ergibt, dass es ausschließlich andere Gründe waren als das Alter, die zu der Kündigung geführt haben.

3. Gelingt es dem Arbeitgeber nicht, die Vermutung zu widerlegen, ist die Kündigung unwirksam, wenn die unterschiedliche Behandlung wegen des Alters nicht gem. § 10 oder § 8 AGG zulässig ist. Dies folgt im Kleinbetrieb aus § 134 BGB i.V.m. § 7 Abs. 1, §§ 1, 3 AGG.

(Orientierungssätze der Richterinnen und Richter des BAG)

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

AGG §§ 1, 2 Abs. 4, § 3 Abs. 1 Satz 1, § 7 Abs. 1, § 8 Abs. 1, § 10 Satz 1, 2, 3 Nr. 5 und 6, § 15 Abs. 2 Satz 1, § 22

BGB § 134

ZPO § 256 Abs. 1, § 286 Abs