DER BETRIEB
Antrag auf Anwendung des Teileinkünfteverfahrens nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 Buchst. b EStG

Antrag auf Anwendung des Teileinkünfteverfahrens nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 Buchst. b EStG

Kommentiert von RiBFH a.D./RA/StB Joachim Moritz

BFH, Urteil vom 25.08.2015 – VIII R 3/14

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen
  • Anmerkung von RiBFH a.D./RA/StB Joachim Moritz, Of Counsel bei Allen & Overy LLP, München

Der Antrag auf Anwendung der tariflichen ESt nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 Buchst. b EStG erfordert nicht, dass der Anteilseigner aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit auf die Geschäftsführung der KapGes. einen maßgeblichen Einfluss ausüben kann.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

EStG § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 Buchst. b, § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4, § 32d Abs. 1, § 20 Abs. 1 Nr. 1, § 19, § 32a

Sachverhalt

Die Klägerin wurde im Streitjahr (2011) zusammen mit ihrem Ehemann zur ESt veranlagt. Sie erzielte Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit i.H.v. 28.950 € als Angestellte der E-GmbH, an deren Stammkapital sie zu 5% beteiligt war. Ihre Vollzeittätigkeit umfasste die Planung von Reisen und Terminen für die Geschäftsleitung. Außerdem war sie in den Bereichen