DER BETRIEB
Elektronisch übermittelte Bilanzdaten gem. § 5b EStG (E-Bilanz)
Anforderung von nicht mit der E-Bilanz übermittelten Unterlagen – Fälle, die der Außenprüfung unterliegen

Elektronisch übermittelte Bilanzdaten gem. § 5b EStG (E-Bilanz)

Anforderung von nicht mit der E-Bilanz übermittelten Unterlagen – Fälle, die der Außenprüfung unterliegen

OFD NRW, Verfügung vom 29.09.2015 – S 1501 – 2015/0004 – St 417, S 2133b – 2014/0009 – St 143 /

Mit Verfügung vom 18.12.2014 (S 2133b – 2014/0009 – St 145, DB 2015 S. 99) wurde auf die Übermittlungspflichten, den Übermittlungsumfang sowie Möglichkeiten der elektronischen Übermittlung von Bilanzdaten gem. § 5b EStG (E-Bilanz) hingewiesen.

Bisher wurden in der Praxis vielfach – auch ohne gesetzliche Verpflichtung – sowohl ein sog. Kontennachweis als auch ein Anlagespiegel, Anlageverzeichnis sowie weitere für die Beurteilung des Steuerfalls relevante Unterlagen wie z.B. eine Kapitalkontenentwicklung oder Angaben zum Investitionsabzugsbetrag den einzureichenden Steuererklärungen beigefügt. Aufgrund der damit zusätzlich vorliegenden Informationen konnten in der Vergangenheit in vielen Fällen Nachfragen der FÄ bei den Stpfl. bzw. ihren steuerlichen Beratern vermieden werden. An dieser Praxis sollte sich durch die Umstellung auf das elektronische Verfahren aus Sicht der Finanzverwaltung nichts