DER BETRIEB
Besteuerungsrecht für Abfindung an einen in die Schweiz verzogenen, zuvor im Inland tätigen Arbeitnehmer: Bindungswirkung und erstmalige Anwendung der Konsultationsvereinbarung in § 24 Abs. 1 Satz 2 KonsVerCHEV vom 20.12.2010

Besteuerungsrecht für Abfindung an einen in die Schweiz verzogenen, zuvor im Inland tätigen Arbeitnehmer: Bindungswirkung und erstmalige Anwendung der Konsultationsvereinbarung in § 24 Abs. 1 Satz 2 KonsVerCHEV vom 20.12.2010

BFH, Urteil vom 10.06.2015 – I R 79/13

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. Art. 15 Abs. 1 DBA-Schweiz 1971 ermöglicht kein deutsches Besteuerungsrecht für eine Abfindungszahlung, die eine zuvor in Deutschland wohnende Person nach ihrem Wegzug in die Schweiz von ihrem bisherigen inländischen Arbeitgeber aus Anlass der Auflösung des Arbeitsverhältnisses erhält (Bestätigung der st. Rspr.).

2. Eine Übereinkunft zwischen den deutschen und Schweizer Steuerbehörden (hier: Konsultationsvereinbarung mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu der Frage des Besteuerungsrechts von Abfindungen an Arbeitnehmer vom 17.03.2010, bekanntgegeben durch das BMF-Schreiben vom 25.03.2010, BStBl. I 2010 S. 268) nach Maßgabe von Art. 26 Abs. 3 DBA-Schweiz 1971 bindet die Gerichte nicht (ebenfalls Bestätigung der st. Rspr.). § 2 Abs. 2 AO (i.d.F. des JStG 2010) i.V.m. § 24 Abs. 1 Satz 2 KonsVerCHEV vom 20.12.2010 (BGBl. I 2010 S. 2187 = BStBl. I 2010 S. 146) ändert daran nichts; § 2 Abs. 2 AO (i.d.F.