DER BETRIEB
Steuervergünstigung bei Umstrukturierung im Konzern

Steuervergünstigung bei Umstrukturierung im Konzern

Kommentiert von RiFG Prof. Dr. Volker Kreft

FG Niedersachsen, Urteil vom 09.07.2014 – 7 K 135/12 (anhängig beim BFH: II R 63/14)

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entschiedene Rechtsfragen
  • III. Bedeutung für die Praxis

1. § 6a GrEStG knüpft für die Frage, wann eine Gesellschaft von einem herrschenden Unternehmen abhängig ist, an die Kapitalbeteiligung des herrschenden Unternehmens an der Gesellschaft und deren Dauer an. Umgekehrt bzw. folgerichtig liegt ein herrschendes Unternehmen i.S.d. § 6a GrEStG vor, wenn von ihm ein oder mehrere Gesellschaften i.S.d. § 6a GrEStG abhängig sind. Was herrschend ist, bestimmt sich logisch in Wechselwirkung dazu, was abhängig ist.

2. Ein Konzern – bestehend aus Mutter- und Tochter- bzw. Schwestergesellschaften – liegt auch dann vor, wenn – wie im Streitfall – die Muttergesellschaft eine Finanzholding ist, die sich zwar nicht unmittelbar, jedoch über die ihr zu 100% gehörenden Tochtergesellschaften wirtschaftlich betätigt; die Muttergesellschaft hat keine