DER BETRIEB
Profifußball und Arbeitsrecht – zwei Welten prallen aufeinander

Profifußball und Arbeitsrecht – zwei Welten prallen aufeinander

Kommentiert von RAin/FAinArbR Dr. Sandra Urban-Crell

LAG Düsseldorf, Vergleich vom 14.09.2015 – 9 Sa 422/15

Inhaltsübersicht

  • I. Hintergrund und Sachverhalt
  • II. Auflösende Bedingungen in Arbeitsverträgen, insb. im Spitzensport
  • III. Auswirkungen für die Praxis

„Die Wahrheit liegt auf dem Platz.“ Das Millionengeschäft Profifußball und das Arbeitsrecht treffen nur selten vor deutschen Arbeitsgerichten aufeinander. Doch kommt es dazu, ist dies für die Vereine häufig ein unliebsames Gastspiel. Geltendes Arbeitsrecht und Profifußball vertragen sich – so sehen es Vereine und Verbände – nicht. Die Arbeitsgerichte interessiert dies (zumeist) nicht. Erst kürzlich ließ die „Heinz Müller“-Entscheidung einer Mainzer Arbeitsrichterin (ArbG Mainz, Urteil vom 19.03.2015 – 3 Ca 1197/14, vgl. hierzu DB 2015 S. 1413) die Branche aufschrecken. Sachgrundbefristungen von Lizenzspielerverträgen stehen – sollte die Berufung (LAG Rheinland-Pfalz – 4 Sa 202/15; Termin: 17.02.2016) das Mainzer Urteil bestätigen – vor