DER BETRIEB
Fahrten eines Selbstständigen zu mehreren Betriebsstätten
BFH-Urteil vom 23.10.2014 – III R 19/13, BStBl. 2015 II S. 323 = RS1045727 und vom 11.11.2014 – VIII R 47/11, RS1046957

Fahrten eines Selbstständigen zu mehreren Betriebsstätten

BFH-Urteil vom 23.10.2014 – III R 19/13, BStBl. 2015 II S. 323 = RS1045727 und vom 11.11.2014 – VIII R 47/11, RS1046957

FinMin. Schleswig-Holstein, Kurzinformation vom 07.09.2015 – Nr. 2015/21

Mit Urteil vom 23.10.2014 (a.a.O.) hat der BFH im Fall einer selbstständig tätigen Musiklehrerin entschieden, dass

  1. Betriebsstätte i.S.d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 1 EStG der Ort ist, an dem ein selbstständig Tätiger seine Leistung gegenüber den Kunden erbringt (Bestätigung der st. Rspr.),

  2. aus der mit der Begrenzung des Fahrtkostenabzugs in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG angestrebten Gleichbehandlung des Betriebsausgabenabzugs von Selbstständigen mit dem entsprechenden Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern folgt, dass die für die Arbeitnehmer geltenden Ausnahmen von den Abzugsbeschränkungen der Fahrtkosten im Falle gleichliegender