DER BETRIEB
Die „bestimmte Zeit“ als Voraussetzung für handels- und steuerrechtliche Rechnungsabgrenzungen

Die „bestimmte Zeit“ als Voraussetzung für handels- und steuerrechtliche Rechnungsabgrenzungen

StB Prof. Dr. Franz Jürgen Marx / StB Prof. Dr. Christoph Löffler, LL.M.

Eine Auseinandersetzung mit dem Kriterium der „bestimmten Zeit“ bei Rechnungsabgrenzungsposten führt zu dem Ergebnis, dass drei Fallkategorien von erforderlichen Objektivierungskriterien unterschieden werden müssen. Neben den beiden Kategorien der kalendermäßig bestimmten und der bestimmbaren Zeiträume führt die dritte Kategorie unbefristeter Zeiträume nur dann zur Rechnungsabgrenzung, wenn ein Mindestzeitraum für die Leistungserbringung bestimmt werden kann.

Inhaltsübersicht

  • I. Problemstellung
  • II. Zweck der Rechnungsabgrenzung
  • III. Das Kriterium „bestimmte Zeit“
    • 1. Rechtsentwicklung
    • 2. Einheitliche Auslegung des Kriteriums
    • 3. Drei Kategorien „bestimmter Zeit“
    • 4. Rechnungsabgrenzung bei unbefristeten Leistungszeiträumen
  • IV. Zusammenfassung

I. Problemstellung

Die Abbildung des realökonomischen Geschehens in der Bilanz ist häufig dann schwierig, wenn sog. Dauersachverhalte, also Rechtsverhältnisse, Vorgänge oder Zustände mit