Aspekte der handelsrechtlichen Bilanzierung schwebender Warenbeschaffungsgeschäfte
Prof. Dr. Alois Paul Knobloch / Prof. Dr. Alexander Baumeister
Schwebende Warenbeschaffungsgeschäfte sind vom Käufer außerhalb von Rahmenlieferverträgen im Regelfall nicht unter den Pflichtangaben des Anhangs auszuweisen. Zinskomponenten vereinbarter Zahlungsziele, die auf den Zeitraum nach dem Bilanzstichtag entfallen, sind nicht in den Umfang ggf. erforderlicher Drohverlustrückstellungen einzubeziehen. Die Bewertung der Rückstellung geht aus Käufersicht von Anschaffungskosten aus, deren zeitlicher Bezug kongruent zum Referenzwert eines Niederstvergleichs festzulegen ist.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Zur Relevanz des Kaufpreisausweises unter den sonstigen Pflichtangaben nach § 285 HGB
- III. Ansatz und Bewertung handelsrechtlich gebotener Drohverlustrückstellungen beim schwebenden Warenbeschaffungsgeschäft
- 1. Ansatz
- 2. Bewertung
- IV. Zusammenfassung
I. Einleitung
Im Regelfall beginnt mit dem Abschluss eines Kaufvertrags die Schwebephase eines Warengeschäfts, die nach h.M. mit Erfüllung der