DER BETRIEB
Die gerichtliche Einsetzung einer Einigungsstelle

Die gerichtliche Einsetzung einer Einigungsstelle

RA/FAArbR Dr. Stefan Sasse

Nicht immer können sich Arbeitgeber und Betriebsrat nach der Anrufung einer Einigungsstelle hinsichtlich der Durchführung des Einigungsstellenverfahrens einigen. Im Fall der gerichtlich betriebenen Einsetzung einer Einigungsstelle stellt sich dann die Frage der Antragsbefugnis. Die Zurückweisung des Antrags erfolgt dann, wenn die Einigungsstelle für die zu entscheidende Frage „offensichtlich unzuständig“ ist. Im Rahmen der Entscheidung stellt sich die Auswahl der Person des Vorsitzenden als problematisch dar.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Antragsbefugnis
  • III. Rechtsschutzinteresse
  • IV. Offensichtliche Unzuständigkeit
    • 1. Offensichtlichkeitsprüfung
    • 2. Beispiele
    • 3. Anforderungen an das vorherige Verhandeln
  • V. Die Entscheidung des Gerichts
    • 1. Person des Vorsitzenden
    • 2. Zahl der Beisitzer
    • 3. Gegenstand der Einigungsstelle
  • VI. Zusammenfassung

I. Einleitung

Das Betriebsverfassungsgesetz sieht an vielen Stellen die Regelung von Konflikten in einer Einigungsstelle vor. Diese