DER BETRIEB
Veräußerungsgewinne aus Managementbeteiligungen sind Einkünfte aus Kapitalvermögen und kein Arbeitslohn
– Anmerkung zu FG Köln vom 20.05.2015 – 3 K 3253/11

Veräußerungsgewinne aus Managementbeteiligungen sind Einkünfte aus Kapitalvermögen und kein Arbeitslohn

– Anmerkung zu FG Köln vom 20.05.2015 – 3 K 3253/11

RA/StB Dr. Barbara Koch-Schulte

Einkünfte aus dem Verkauf sog. Managementbeteiligungen sind Einkünfte aus dem Verkauf von Kapitalbeteiligungen. Dennoch stellt sich die Finanzverwaltung in den letzten Jahren vermehrt auf den Standpunkt, dass die vertragliche Ausgestaltung solcher Beteiligungen das Investment so eng mit dem Arbeitsverhältnis der beteiligten Manager verbinde, dass die eigentliche Kapitalüberlassung durch das Arbeitsverhältnis überlagert werde. Aus diesem Grund seien die Veräußerungserlöse als Arbeitslohn zu qualifizieren und nicht als Einkommen aus Kapitalvermögen. Das FG Köln hat dem in seiner Entscheidung vom 20.05.2015 nun ausdrücklich widersprochen.

Inhaltsübersicht

  • I. Entscheidung des FG Köln
    • 1. Sachverhalt
      • a) Gesellschaftsvertrag der M GbR
      • b) Besteuerungsverfahren
    • 2. Entscheidung des FG Köln
      • a) Maßgeblichkeit des Veranlassungszusammenhangs der konkreten Zahlung
      • b) Relevante Indizien für die Gesamtwürdigung des Sachverhalts
      • c) Gesamtwürdigung des Sachverhalts durch das FG Köln