DER BETRIEB
Urlaubsabgeltung für gesetzlichen Mindesturlaub im tariflich aufgrund befristeter voller Erwerbsminderungsrente ruhenden Arbeitsverhältnis
Urlaubs(abgeltungs)anspruch trotz fehlender Arbeitsleistung – Tariflicher Eingriff in den gesetzlichen Mindesturlaub – EU-Richtlinie als Mindestregelung

Urlaubsabgeltung für gesetzlichen Mindesturlaub im tariflich aufgrund befristeter voller Erwerbsminderungsrente ruhenden Arbeitsverhältnis

Urlaubs(abgeltungs)anspruch trotz fehlender Arbeitsleistung – Tariflicher Eingriff in den gesetzlichen Mindesturlaub – EU-Richtlinie als Mindestregelung

LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 12.02.2015 – 5 Sa 47/14

1. Für das Entstehen des Mindesturlaubsanspruchs nach dem BUrlG ist allein das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses Voraussetzung. Das Entstehen des gesetzlichen Mindestanspruchs steht nicht unter der Bedingung, dass der Arbeitnehmer im Bezugszeitraum eine Arbeitsleistung erbracht hat. Der Anspruch entsteht somit auch, wenn der Arbeitnehmer eine befristete volle Erwerbsminderungsrente erhält und der Tarifvertrag deshalb das Arbeitsverhältnis als ruhend bezeichnet.

2. § 26 Abs. 2 Buchst. c TVöD ist wegen Verstoßes gegen § 13 Abs. 1 BUrlG i.V.m. § 3 Abs. 1 BUrlG insoweit unwirksam, wie die dort angeordnete Minderung des Urlaubsanspruchs für Zeiten des Ruhens des Arbeitsverhältnisses (§ 33 Abs. 2 Satz 6 TVöD) in den gesetzlichen Mindesturlaub eingreift.

3. Aus der Entscheidung des EuGH vom 08.11.2012 (Rs. C 229/11, H./T., DB 2012 S. 2751) folgt mangels rechtlicher und tatsächlicher Vergleichbarkeit nichts anderes.

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